Gesprächsforum Selbstbestimmung
Im Februar 2020 hat das Bundesverfassungsgericht das Verbot der „geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung“ (§ 217 StGB) für nichtig erklärt. Das im Grundgesetz festgeschriebene Persönlichkeitsrecht garantiert das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben und damit auch auf ein selbstbestimmtes Sterben. Doch: Ist Selbstbestimmung im Laufe des menschlichen Lebens tatsächlich zu jeder Zeit das höchste Gut?
Was können wir selbst bestimmen? Worauf haben wir keinen oder nur sehr begrenzten Einfluss? Selbstbestimmung ist nicht selten mit dem Wunsch nach Kontrolle verbunden. Krankheit und Sterben gehen jedoch mit einem Kontrollverlust einher, der verunsichern und Angst machen kann. Schwerkranke und sterbende Menschen müssen sich ihren Mitmenschen zumuten dürfen und sind auf deren Unterstützung und Fürsorge angewiesen. Sich in seiner Verletzlichkeit zu zeigen und anderen zu vertrauen, verlangt Mut.
Selbstbestimmte Entscheidungen betreffen außerdem nicht nur uns selbst. Andere müssen gegebenenfalls unsere Entscheidungen mittragen, durchsetzen oder umsetzen.
Nach aktuellen Informationen zum assistierten Suizid möchten wir mit Ihnen zum Thema Selbstbestimmung ins Gespräch kommen, verschiedene Perspektiven und Spannungsfelder beleuchten sowie deren Chancen und Grenzen aufzeigen.
Referent*innen: Kerstin Hummel, Katarina Theißing und Sepp Raischl sowie einzelne Gast-Referentinnen (Pflege, Medizin, Jura, Psychotherapie und Psychiatrie, Philosophie, Theologie)